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Die Entlassung von multimorbiden Patienten und Patientinnen erfordert ebenso wie die von Patienten und Patientinnen mit psychosozialen Problemen ein gutes Management hinsichtlich der weiteren Versorgung der Patienten und Patientinnen. Mehrere Gesetze, wie z.B. das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, wollen diese Schnittstellenproblematik verbessern. Zu einem umfassenden Entlassmanagement gehören eine rechtzeitige Information des Patienten bzw. der Patientin und seiner/ihrer Angehörigen, Bezugspersonen, gesetzlich betreuenden Personen über die anstehende Entlassung, Koordination nachstationärer Termine, rechtzeitige Information des Hausarztes bzw. der Hausärztin über die bevorstehende Entlassung, Mitgabe des Arztbriefes. Bei pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen ist die Erstellung eines Pflegeüberleitungsbogens sowie die Beratung der Patienten und Patientinnen bzw. der Bezugspersonen hinsichtlich einer Anschlussversorgung, Bestellung von Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett) aber auch Umgang mit Hilfsmitteln wichtig. Anhand mehrerer Falldarstellungen sollen gute und schlechte Beispiele von Entlassmanagement mit ihren Folgen für die Versorgung der Patienten und Patientinnen aus somatischer und psychosozialer Sicht aufgezeigt werden.
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