Suizide nehmen über die Lebensspanne deutlich zu. Die Anzahl der Selbsttötungen im Alter bei Männern übersteigt die Häufigkeit bei den Frauen um ein Vielfaches. Die Ursachen sind vielfältig. Häufig führen unerkannte oder unbehandelte Depressionen verbunden mit einer Vielzahl von für das Alter typischen Belastungsfaktoren (Multimorbidität, soziale Isolation, etc.) zum Suizid. Erklärungsmodelle des Alterssuizids beziehen sich zur besseren Beschreibung der Ursachen auf biopsychosoziale Bedingungen (u.a. psychiche Erkrankungen, körperliche Störungen, psychosoziale Einschnitte, Persönlichkeit). Die suizidale Gefährdung älterer Patienten und Patientinnen sollte frühzeitig erkannt und ihr sollte präventiv begegnet werden (Suizidprävention im Alter). Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe werden in diesem Kontext diskutiert.
Die Blended Learning Vorlesung zum „Hirntod“ umfasst einen historischen Rückblick zur Entwicklung des Hirntodkonzeptes seit den 1960er Jahren, die aktuelle Praxis der Hirntod-Diagnostik anhand der gültigen Richtlinien sowie die wissenschaftstheoretischen und ethisch-philosophischen Argumentationslinien zur Frage: „Ist Hirntod gleich Tod?“.
Im Seminar werden Grundlagen und ein strukturiertes Vorgehen der Entscheidungsfindung zu ethischen Konfliktsituation am Lebensende erarbeitet. Anhand von Fallbeispielen wird eine ethische Falldiskussion simuliert. Abschließend findet unter Supervision des Dozenten oder der Dozentin ein Feedback der am Rollenspiel beteiligten und eine Reflexion des gesamten Seminars zu den Ergebnissen der ethischen Falldiskussion statt (alternative Ergebnisse, Ablauf der Diskussion, inhaltliche Fehler).
Die Todesfeststellung und Leichenschau sind verpflichtende ärztliche Aufgaben nach dem Erwerb der Approbation. Die Studierenden erarbeiten sich anhand von realen Beispielfällen die praktischen Fertigkeiten zur Todesfeststellung, zur korrekten ärztlichen Leichenschau und zur Bescheinigung des eingetretenen Todes verbunden mit den Überlegungen zu Todesart, Todesursache und Todeszeitpunkt und lernen die damit verbundenen Meldepflichten am Beispielfall anzuwenden sowie die Implikationen der verschiedenen Sektionsformen (anatomische Sektion, klinische Sektion, Versicherungssektion, Infektionsschutzsektion, Verwaltungssektion, Feuerbestattungssektion und gerichtliche Sektion) kennen. Des Weiteren wir das während der Lehrsektion in Modul 21 "Abschlussmodul 1. Abschnitt" erworbene Wissen insbesondere unter der Berücksichtigung der äußeren Leichenschau bei klinischen Sektionen vertieft und selbst praktisch angewandt.
Das Erkennen, dokumentieren und bewerten von Verletzungen sowie das erkennen gewaltsamer/nicht natürlicher Todesfälle ist eine wichtige ärztliche Aufgabe nach dem Erwerb der Approbation. Die Studierenden erarbeiten sich anhand von realen Beispielen die praktischen Fertigkeiten zum Erkennen nicht natürlicher Todesfälle und zur (gerichtsfesten) Dokumentation von Verletzungen mit den Überlegungen zu Gewaltform, Wundalter, Vitalbedrohung und Täterschaft (fremd vs. selbst/akzidentell).
Das Spektrum der Erkrankungen, das in diesen Lehrveranstaltungen gesehen werden kann, umfasst alle Krankheitsbilder, die in ihrem aktuellen Stadium zu einem baldigen Versterben des Patienten oder der Patientin führen werden. Bei dem Patienten oder der Patientin handelt es sich um einen an einer lebensbedrohlichen weit fortgeschrittenen Erkrankung leidenden, der über die Begrenztheit seiner verbleibenden Lebenszeit informiert ist.
Im Fokus stehen dabei die Beschwerden, die Lebensqualität, die palliative Therapie der Symptome sowie die Entscheidung, weitere Diagnostik und Therapie zu unterlassen.
In einem einführenden Gespräch werden die Studierenden auf die Anamneseerhebung mit schwerstkranken Patienten und Patientinnen vorbereitet und an Grundzüge der Gesprächsführung erinnert (Bezug zu KIT Modul 20 "Psyche und Schmerz als Krankheitsmodell" und Modul 36 "Intensivmedizin, Palliativmedizin, Recht, Alter, Sterben und Tod"). Anschließend evaluieren die Studierenden zu zweit jeweils einen Patienten oder eine Patientin unter Supervision des Dozenten/der Dozentin.
Aufgrund der Situation der Patienten und Patientinnen, werden sowohl die Anamnese und die klinischen Befunde (supervidierte Patientenuntersuchung=SPU) als auch die Demonstration der bedeutsamen Befunde am Patienten, an der Patientin zusammen unter der Aufsicht der betreuenden Ärztin, des betreuenden Arztes durchgeführt. Bezogen auf die konkrete Patientengeschichte sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (Labor, Bildgebung, etc.) sowie die grundlegenden Therapieoptionen gemeinsam besprochen werden. Anschließend bespricht der Dozent/die Dozentin die beiden Evaluationsergebnisse mit beiden Demonstrationsgruppen, wobei sinnvolle Therapiekonzepte und Behandlungsziele in Anbetracht des Patientenwunsches und der begrenzten Lebenserwartung diskutiert werden sollen. Hierzu können in der Palliativmedizin verwandte Assessment-Hilfen zur Hilfe genommen werden.
Auf Basis dieser Lehrveranstaltung erarbeiten sich die Studierenden eine Kurz-Zusammenfassung für die Interaktive Fallbesprechung. Diese Zusammenfassung sollte die Anamnese, wichtige körperliche Untersuchungsbefunde bzw. die ausgefüllte Checkliste und Diagnostik umfassen. Zusätzlich erhalten die Studierenden eine weiterführende Aufgabe zu der untersuchten Patientin, dem untersuchten Patienten, die in Vorbereitung auf die Interaktive Fallbesprechung bearbeitet werden soll (z.B. klinische Präsentation im Vergleich zum typischen Bild, Leitsymptom und Ableitung einer Differentialdiagnose, Vergleich tatsächlich erfolgter Diagnostik mit meist etablierter Diagnostik, Vergleich tatsächlich erfolgter Therapie mit meist etablierter Therapie).
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer/m Lehrenden betreut und untersuchen weitgehend (s. obige Anmerkung zu besonderer Situation bald versterbender Patienten) selbstständig in 3er-Gruppen eine/n Patient*in. Der Unterricht am Krankenbett folgt einem definierten Ablauf von Vorbereitung und -besprechung über Patient*innenkontakt und -vorstellung zur abschließenden Befunderhebung und -demonstration. Bezogen auf die konkrete Untersuchung sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (z. B. Labor, Bildgebung), deren Zweckmäßigkeit oder Bedeutung sowie die grundlegenden Therapieoptionen vs. der Symptomkontrolle durch palliative Unterstützung gemeinsam besprochen werden. Begleitend gibt es für jeden Termin mehrere Seiten im UaK-Heft zur spezifischen Problematik, die während des Kurses ausgefüllt und besprochen werden sollen. Der Unterricht soll zu ca. 2/3 als supervidierte Patientenuntersuchung in 3er-Gruppen stattfinden und zu ca. 1/3 als Patientendemonstration mit der 6er-Gruppe. Der Ablauf kann den Gegebenheiten auf der Station angepasst werden.
Im Fokus stehen dabei die Beschwerden, die Lebensqualität, die palliative Therapie der Symptome sowie die Entscheidung, weitere Diagnostik und Therapie zu unterlassen.
In einem einführenden Gespräch werden die Studierenden auf die Anamneseerhebung mit schwerstkranken Patienten und Patientinnen vorbereitet und an Grundzüge der Gesprächsführung erinnert (Bezug zu KIT Modul 20 "Psyche und Schmerz als Krankheitsmodell" und Modul 36 "Intensivmedizin, Palliativmedizin, Recht, Alter, Sterben und Tod"). Anschließend evaluieren die Studierenden zu zweit jeweils einen Patienten oder eine Patientin unter Supervision des Dozenten/der Dozentin.
Aufgrund der Situation der Patienten und Patientinnen, werden sowohl die Anamnese und die klinischen Befunde (supervidierte Patientenuntersuchung=SPU) als auch die Demonstration der bedeutsamen Befunde am Patienten, an der Patientin zusammen unter der Aufsicht der betreuenden Ärztin, des betreuenden Arztes durchgeführt. Bezogen auf die konkrete Patientengeschichte sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (Labor, Bildgebung, etc.) sowie die grundlegenden Therapieoptionen gemeinsam besprochen werden. Anschließend bespricht der Dozent/die Dozentin die beiden Evaluationsergebnisse mit beiden Demonstrationsgruppen, wobei sinnvolle Therapiekonzepte und Behandlungsziele in Anbetracht des Patientenwunsches und der begrenzten Lebenserwartung diskutiert werden sollen. Hierzu können in der Palliativmedizin verwandte Assessment-Hilfen zur Hilfe genommen werden.
Auf Basis dieser Lehrveranstaltung erarbeiten sich die Studierenden eine Kurz-Zusammenfassung für die Interaktive Fallbesprechung. Diese Zusammenfassung sollte die Anamnese, wichtige körperliche Untersuchungsbefunde bzw. die ausgefüllte Checkliste und Diagnostik umfassen. Zusätzlich erhalten die Studierenden eine weiterführende Aufgabe zu der untersuchten Patientin, dem untersuchten Patienten, die in Vorbereitung auf die Interaktive Fallbesprechung bearbeitet werden soll (z.B. klinische Präsentation im Vergleich zum typischen Bild, Leitsymptom und Ableitung einer Differentialdiagnose, Vergleich tatsächlich erfolgter Diagnostik mit meist etablierter Diagnostik, Vergleich tatsächlich erfolgter Therapie mit meist etablierter Therapie).
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer/m Lehrenden betreut und untersuchen weitgehend (s. obige Anmerkung zu besonderer Situation bald versterbender Patienten) selbstständig in 3er-Gruppen eine/n Patient*in. Der Unterricht am Krankenbett folgt einem definierten Ablauf von Vorbereitung und -besprechung über Patient*innenkontakt und -vorstellung zur abschließenden Befunderhebung und -demonstration. Bezogen auf die konkrete Untersuchung sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (z. B. Labor, Bildgebung), deren Zweckmäßigkeit oder Bedeutung sowie die grundlegenden Therapieoptionen vs. der Symptomkontrolle durch palliative Unterstützung gemeinsam besprochen werden. Begleitend gibt es für jeden Termin mehrere Seiten im UaK-Heft zur spezifischen Problematik, die während des Kurses ausgefüllt und besprochen werden sollen. Der Unterricht soll zu ca. 2/3 als supervidierte Patientenuntersuchung in 3er-Gruppen stattfinden und zu ca. 1/3 als Patientendemonstration mit der 6er-Gruppe. Der Ablauf kann den Gegebenheiten auf der Station angepasst werden.