Im Rahmen der Vorlesung "Arztrecht" sollen den Studierenden die Grundzüge des ärztlichen Berufsrechts (Voraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung, Rechte und Pflichten des ärztlichen Berufs - Berufsordnungen der Landesärztekammern) dargestellt werden. Insbesondere soll ihnen die Stellung im Praktischen Jahr (Rechte und Pflichten) verdeutlicht werden.
Nach der gesetzlichen Normierung des medizinischen Behandlungsverhältnisses im BGB ( §§ 630a- 630h BGB) wird die Vermittlung dieser Normen -verbunden mit Fallbeispielen- einen weiteren Platz einnehmen.
Abschließend sollen den Studierenden die grundsätzlichen Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht und ihren Ausnahmen anhand von Rechtsnormen und Judikaten verdeutlich werden.