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  1. Veranstaltungen
  2. Modellstudiengang Medizin
  3. 9. Semester
  4. Modul 36: Intensivmedizin, Palliativmedizin, Recht, Alter, Sterben und Tod
  5. Prolog / Epilog

Prolog / Epilog

M36-ME-Organisatorische Einführung in Modul 36
Die Einführung, moderiert von den studentischen Modulverantwortlichen, soll einen Überblick über die Module verschaffen. Aus studentischer Perspektive erfahrt ihr die Highlights der Module und bekommt wertvolle Tipps an die Hand. Neben dem allgemeinen Aufbau werden noch organisatorische Besonderheiten besprochen. Ihr habt die Möglichkeiten alle Fragen zu den Modulen vor Ort zu klären. Komm vorbei, um gut vorbereitet in euer Modul starten zu können!
M36-VL-Was bedeutet Intensivmedizin?
Die moderne Intensivmedizin ermöglicht, dass akut lebensbedrohliche Erkrankungen, große Operationen oder Traumata überlebt werden können. Was vor wenigen Jahrzehnten noch undenkbar war, ist heute fast selbstverständlich. Aber Intensivmedizin kann nicht alles, stößt häufig auch an die Grenzen des Machbaren. Die Vorlesung behandelt nach einem kurzen historischen Rückblick aktuelle Themen. Was unterscheidet die verschiedenen intensivmedizinischen Spezialabteilungen voneinander, was eine Intensivstation von einer Intermediate Care Station, und welche Patienten und Patientinnen sollten wann und wo aufgenommen werden oder nicht auf eine Intensivstation verlegt werden? Wie kann man invasives und nicht-invasives Monitoring sinnvoll zur Überwachung von Organfunktionen einsetzen? Welche Möglichkeiten von Organersatzverfahren gibt es? Wie kann man die Schwere einer Erkrankung und Prognose objektiv beurteilen (Scores) und was bedeutet das für klinischen Alltag? Was sind die Risiken der Intensivtherapie? Was bedeutet Therapiebegrenzung und wer entscheidet das?
M36-VL-Thanatologie
Die korrekte Feststellung und Beurkundung des Todes sind wichtige ärztliche Aufgaben, die mit der Erteilung der Approbation von jedem Arzt und jeder Ärztin geleistet werden müssen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind Kenntnisse der Thanatologie Voraussetzung. Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über die unter dem Titel "Thanatologie" zusammengefassten Themen Tod, Todesbegiffe, sichere und unsichere Todeszeichen, Todeszeitschätzung, Todesart, Todesursache und das Bestattungsgesetz mit den daraus abgeleiteten ärztlichen (Melde-)Pflichten.
M36-VL-Geriatrische Syndrome
Geriatrische Patientinnen und Patienten werden zugleich über ein höheres Lebensalter (70 Jahre und älter) sowie die sogenannte geriatrietypische Multimorbidität definiert. In dieser Vorlesung werden den Studierenden zunächst altersphysiologische Veränderungen präsentiert, die für sich noch keinen Krankheitswert haben, aber zu einer abnehmenden Organreserve führen. Anschließend werden Besonderheiten einer Anamnese bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, geriatrietypische Problembereiche und Syndrome wie Immobilität, Sturzneigung, kognitive Defizite, Fehl- und Mangelernährung, chronische Schmerzen, Seh- und Hörminderung sowie Inkontinenz im Kontext des Frailty-Syndroms vermittelt und die Besonderheiten akutgeriatrischer und rehabilitativer Behandlung mit den Versorgungskonzepten in verschiedenen Sektoren (stationär, teilstationär, ambulant) dargestellt. Ein zusätzlicher Fokus dieser Vorlesung liegt auf der Arzneimitteltherapie im Alter. Den Studierenden werden Wege zur Verbesserung der Therapieadhärenz und Sicherheit der Arzneimitteltherapie aufgezeigt und die praktische Umsetzung in den klinischen Alltag thematisiert. Die Vielzahl verschiedener Arzneimittel im Sinne einer Polypharmazie stellt eine Gefahrenquelle dar, die bei der Therapieentscheidung und Modifikation beachtet werden muss.
M36-VL-Alternstheorien und Alternskonzepte
Alterung ist eine grundlegende Eigenschaft biologischer Systeme, die naturwissenschaftliche und soziologische Aspekte vereint. In dieser interdisziplinären Vorlesung soll die Mehrdimensionalität menschlicher Alterungsvorgänge aus biochemischer / molekulargenetischer sowie soziologischer Sicht besprochen werden. Dabei werden zunächst metabolische (Rate of living concept, Oxidationshypothese, Kalorienrestriktionhypothese) und molekulargenetische (Mutationsakkumulation, Telomerverkürzung, Stammzellverarmung) Alterungmodelle vorgestellt und experimentelle Ansätze zur Evaluation von Alterungstheorien eingeführt. Im zweiten Teil der Vorlesung werden anschließend die Grundlagen zu klassischen soziologischen Ansätzen der Disengagement- und Aktivitäts-Theorie vorgestellt und Nachfolgekonzepte zum "erfolgreichen Altern" (Kontinuitäts-, sozio-emotionale Selektivitätstheorie, S-O-K-Modell (Selektion/Optimierung/Kompensation) nach Baltes u. Baltes präsentiert. Die Auseinandersetzung mit soziologischen Theorien soll zu einem besseren Verständnis der Rolle des älteren Menschen in unserer Gesellschaft führen.
M36-BL-Enterale und parenterale Ernährung
In der Vorlesung werden die Grundlagen zur Ermittlung des Ernährungsstatus und des Kalorienbedarfs bei Intensiv- und Nicht-Intensivpatienten und -patientinnen mit akuten und/ oder chronischen Erkrankungen vermittelt. Dabei werden die Ziele von enteraler und parenteraler Ernährung, mögliche Zugangswege und Applikationsformen sowie Komplikationen für beide Ernährungsformen erörtert. Anschließend werden die Zusammensetzung parenteraler und enteraler Ernährungslösungen sowie Möglichkeiten und Formen des Monitorings vorgestellt. Den Studierenden werden Ernährungskonzepte unter verschiedenen klinischen Bedingungen (perioperative Vorbereitung – fast track Chirurgie, intensivmedizinische Behandlung, Tumorerkrankung, geriatrische/r Patient/in, Ernährung am Lebensende) präsentiert.
M36-VL-Schwerkranke Patient*innen und Palliative Care
Die Vorlesung thematisiert Grundlagen und Geschichte der Hospiz- und Palliativbewegung, dabei erläutert sie den ganzheitlichen Ansatz von Palliative Care mit Zugang zum Patienten und zur Patientin und dessen Angehörigen in physischer, psychologischer, sozialer und spiritueller Dimension. Es werden die verschiedenen Organisationsstrukturen palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgung (Palliativstation, Palliativmedizinische Dienste in Krankenhäusern, ambulante und ambulante spezialisierte Palliativversorgung, Hospiz, Ehrenamtliche) sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich dargestellt. Dabei wird in allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung unterschieden und das Thema der Integration von Palliative Care in die Standardversorgung von Patienten und Patientinnen mit lebenslimitierenden Erkrankungen sowie die Relevanz von Palliative Care für den späteren Arztberuf berücksichtigt. Die Bedeutung des multiprofessionellen, interdisziplinären Ansatzes von Palliative Care wird diskutiert, ebenso wie ethische Aspekte der ärztlichen Rolle im Umgang mit Patienten und Patientinnen mit lebenslimitierenden Erkrankungen.
M36-VL-Wenn Menschen sterben - Palliative Care am Lebensende und darüber hinaus
Anhand von Beispielen von nicht heilbaren Krankheitsbildern werden die Grundzüge des Umgangs mit unheilbaren Erkrankungen erläutert. Die wichtigsten Aspekte eines Aufklärungsprozesses bei unheilbaren Erkrankungen und bei Entscheidungen am Lebensende werden besprochen. Es werden Modelle zu Sterbeprozessen erläutert. Veränderungen von Therapiezielen werden thematisiert. Die Begleitung in der Sterbephase aus medizinisch pharmakotherapeutischer, ärztlich kommunikativer, psychologischer, pflegerischer, sozialer, religiöser und weltanschaulicher Sicht wird beschrieben. Unterschiedliche Anforderungen an die Sterbebegleitung im Hospiz, im ambulanten Bereich und im Krankenhaus werden thematisiert. Gesellschaftliche und kulturelle Aspekte im Umgang mit sterbenden und trauernden Menschen werden dargestellt. Die rechtlichen Aspekte der Sterbebegleitung werden beleuchtet. Grundsätze von Trauer, Trauerprozessen und Trauerbegleitung werden vorgestellt. Die Reflektion der eigenen Einstellung zu Sterben und Tod als Voraussetzung für eine kompetente Betreuung Schwerstkranker und Sterbender wird angesprochen.
M36-VL-Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedizin
Neben Schmerzen können auch Dyspnoe, Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Anorexie und "reaktive" Depression zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Bei einer suffizienten Symptomkontrolle wird der Wunsch nach Sterbehilfe kaum noch geäußert. Die Studierenden sollen in der Vorlesung die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der medikamentösen und nichtmedikamentösen Symptomkontrolle erlernen.
M36-VL-Arztrecht: Was darf ich im PJ?
Im Rahmen der Vorlesung "Arztrecht" sollen den Studierenden die Grundzüge des ärztlichen Berufsrechts (Voraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung, Rechte und Pflichten des ärztlichen Berufs - Berufsordnungen der Landesärztekammern) dargestellt werden. Insbesondere soll ihnen die Stellung im Praktischen Jahr (Rechte und Pflichten) verdeutlicht werden.
Nach der gesetzlichen Normierung des medizinischen Behandlungsverhältnisses im BGB ( §§ 630a- 630h BGB) wird die Vermittlung dieser Normen -verbunden mit Fallbeispielen- einen weiteren Platz einnehmen.
Abschließend sollen den Studierenden die grundsätzlichen Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht und ihren Ausnahmen anhand von Rechtsnormen und Judikaten verdeutlich werden.
M36-VL-Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht
Im ersten Teil der Vorlesung werden die wichtigsten Bereiche des Betreuungsrechts vorgestellt, die die Versorgung, Betreuung und medizinische Behandlung von Patienten und Patientinnen, die aktuell nicht (mehr) einwilligungsfähig sind, betreffen (z.B. aufgrund von fortgeschrittener Demenz). Dazu werden die aktuelle Gesetzeslage und der medizinethische Hintergrund dargestellt. Insbesondere werden die rechtlichen Instrumente der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht vorgestellt und anhand verschiedener Beispiele erläutert, wie Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte bei vorliegender bzw. nicht vorhandener Patientenverfügung vorzugehen haben. Dabei wird auf Notfallsituationen sowie ggf. lebensnotwendige Behandlungen gegen den natürlichen Willen von Patienten und Patientinnen sowie auf palliativmedizinische Behandlungen eingegangen. Anhand von Beispielen wird dargestellt, wie mit Patientenverfügungen umzugehen ist, deren Anwendbarkeit auf die aktuelle Situation aufgrund unklarer Formulierungen fraglich ist, und wie sie angemessen interpretiert werden können. Ethische und rechtliche Dilemmata im Bereich des Betreuungsrechts werden diskutiert.

Im zweiten Teil der Vorlesung wird ein Patient oder eine Patientin der Palliativmedizin oder Intensivmedizin vorgestellt, und mit ihm/ihr eine Patientenverfügung erstellt. Das Beratungsgespräch geht auf die individuellen Motive und Ziele des/der Patienten/in ein, die bisherige Anamnese, den sozialen Hintergrund (z.B. die Verfügbarkeit von Vertrauenspersonen, die für eine Vollmacht in Frage kommen) sowie die individuelle Gewichtung von Lebensverlängerung, Schmerzvermeidung, Selbständigkeit und anderen Zielen. Wichtige Aspekte wie die Beschreibung der Situation für welche Situation diese Patientenverfügung Anwendung finden soll, werden erarbeitet. Ebenso werden die Patientenwünsche für die konkrete Situation erarbeitet. Dabei werden insbesondere die Patientenwünsche und deren Auswirkung auf eine eventuell akut notwendige intensivmedizinische Versorgung berücksichtigt für den Fall, dass der Patient z.B. akut nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann. Durch dieses Patientengespräch wird zum einen verdeutlicht, welche möglichen Ursachen für spätere Missverständnisse bei der Anwendung einer Patientenverfügung bestehen und wie diese vermieden werden können, zum anderen wie wichtig es bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist, die individuelle Lebenssituation und Einstellung jedes Patienten und jeder Patientin zu berücksichtigen.
M36-UaK-Augenerkrankungen im Alter
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer/m Lehrenden betreut und untersuchen weitgehend selbstständig in 3er-Gruppen eine/n Patient*in. Der Unterricht am Krankenbett folgt einem definierten Ablauf von Vorbereitung und -besprechung über Patient*innenkontakt und -vorstellung zur abschließenden Befunderhebung und -demonstration. Bezogen auf die konkrete Untersuchung sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (z. B. Labor, Bildgebung) sowie die grundlegenden Therapieoptionen gemeinsam besprochen werden. Begleitend gibt es für jeden Termin mehrere Seiten im UaK-Heft zur spezifischen Problematik, die während des Kurses ausgefüllt und besprochen werden sollen. Der Unterricht soll zu ca. 2/3 als supervidierte Patientenuntersuchung in 3er-Gruppen stattfinden und zu ca. 1/3 als Patientendemonstration mit der 6er-Gruppe. Der Ablauf kann den Gegebenheiten auf der Station angepasst werden.
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