Die Todesfeststellung und Leichenschau sind verpflichtende ärztliche Aufgaben nach dem Erwerb der Approbation. Die Studierenden erarbeiten sich anhand von realen Beispielfällen die praktischen Fertigkeiten zur Todesfeststellung, zur korrekten ärztlichen Leichenschau und zur Bescheinigung des eingetretenen Todes verbunden mit den Überlegungen zu Todesart, Todesursache und Todeszeitpunkt und lernen die damit verbundenen Meldepflichten am Beispielfall anzuwenden sowie die Implikationen der verschiedenen Sektionsformen (anatomische Sektion, klinische Sektion, Versicherungssektion, Infektionsschutzsektion, Verwaltungssektion, Feuerbestattungssektion und gerichtliche Sektion) kennen. Des Weiteren wir das während der Lehrsektion in Modul 21 "Abschlussmodul 1. Abschnitt" erworbene Wissen insbesondere unter der Berücksichtigung der äußeren Leichenschau bei klinischen Sektionen vertieft und selbst praktisch angewandt.