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Vor dem Hintergrund der im Seminar des Prologs problematisierten NS-Medizinverbrechen soll in der Vorlesung den durch den Nürnberger Kodex von 1947 vermittelten Impulsen für die Entwicklung ethischer Standards nach dem Zweiten Weltkrieg nachgegangen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass auch Vertreter und Vertreterinnen der großen Berliner Medizinischen Fakultät sich umfassend und bereitwillig für Ziele und Maßnahmen des NS-Regimes in Anspruch nehmen ließen und damit ihre Kliniken zu Tatorten einer Rassen-, Leistungs- und Vernichtungsmedizin machten.
Es soll insbesondere vermittelt werden, dass auch vor dem Hintergrund der Entstehung einer modernen Zivilgesellschaft nach 1945 und der rasanten Weiterentwicklung der Medizin wesentliche Regeln für die medizinische Forschung am Menschen weiterhin auf den Nürnberger Grundsätzen beruhen. Medizin- und Bioethik sind demnach in ihren heutigen Institutionalisierungsformen, Standards und diskutierten Gegenständen nur vor dem Hintergrund einer Umwertung des Verhältnisses von Technik und Gesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu verstehen.
Die Studierenden sollen verstehen, dass zentrale moralische und ethische Kriterien heutigen ärztlichen / wissenschaftlichen Handelns als unmittelbare Reaktion auf die Erfahrungen mit der Medizin des Nationalsozialismus formuliert wurden. Die Fokussierung auf den NS wird dabei durch Beispiele aus der Nachkriegszeit (auch DDR-Zeit der Charité) erweitert werden, allerdings nicht im Sinne einer historischen Relativierung, sondern zur Verdeutlichung und Konkretisierung der grundsätzlichen Problematik.
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