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Bei vielen psychiatrischen Erkrankungen kommt das Prinzip der 'Autonomy' (Selbstbestimmung) rasch in Konflikt mit dem Prinzip der 'Beneficence' (ärztliche Hilfspflicht). Wann beginnt die Pflicht zur ärztlichen Fürsorge und wo endet das Recht der/s Patient*in über sich selbst zu bestimmen? "Richtiges" Handeln basiert hier auf der Definition der bürgerlichen Freiheitsrechte, dem Selbstverständnis einer demokratischen Zivilgesellschaft und Grundprinzipien der medizinischen Ethik. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 hat die rechtliche Rahmensituation geändert. Die praktische Anwendung dieser normativen Vorgaben ist schwierig, wie anhand von zwei Fallvignetten (Gruppenarbeit) aufgezeigt wird: Was kann, was muss der Arzt/ die Ärztin in solchen Situationen tun? Und was darf er/ sie nicht tun? Wie lassen sich konkurrierende normative Vorgaben in Einklang bringen?
Anhand des Umgangs mit gefährdeten und eigen- bzw. fremdaggressiven Patient*innen soll herausgearbeitet werden, wie Betreuung, Unterbringung und Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt sind, wie diese Regelungen das Arzt-Patient-Verhältnis beeinflussen, wie sie in Einklang mit den ethischen Prinzipien ärztlichen Handelns zu bringen sind und warum schließlich eine demokratische Gesellschaft diesen Prinzipien solche Bedeutung beimisst.
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