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In der Medizin wird ein prüfbares Qualitätsmanagement gefordert. Mit dem Ziel zur Verbesserung der Ergebnisqualität ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung (§ 135 SGB V) in ambulanter sowie stationärer Medizin festgeschrieben. Wichtige Gründe für Qualitätssicherung sind die Implementierung von evidence based medicine (EBM), des medizinisch wissenschaftlichen Fortschritts zur Verbesserung der Patientensicherheit und ein sinnvoller Einsatz der Ressourcen. Qualitätsmanagement zur Verbesserung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gehört in ambulanter und stationärer Medizin somit zum Arbeitsalltag in allen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit.
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