Suchterkrankungen stellen häufige und schwerwiegende Erkrankungen dar, die in den meisten Fällen eine intensive medizinische Behandlung erfordern. Häufig geht der Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung eine Phase des schädlichen Gebrauchs voraus. Am Beispiel des schädlichen Gebrauchs von Medikamenten sollen die entsprechenden diagnostischen Kriterien nach ICD-10 in Abgrenzung zu einem Abhängigkeitssyndrom dargestellt werden. Weiterhin sollen den Studierenden neben den neurobiologischen Grundlagen substanz- und nichtsubstanzgebundener Abhängigkeitserkrankungen insbesondere auch die erforderlichen diagnostischen Maßnahmen unter Berücksichtigung relevanter Komorbiditäten sowie die verfügbaren Behandlungsoptionen vermittelt werden. Wichtige geschlechtsspezifische Aspekte finden Berücksichtigung. In Anwendung des Gelernten wird den Studierenden ein/e Patient*in mit Abhängigkeitserkrankung vorgestellt und das entsprechende diagnostische und therapeutische Vorgehen dargestellt.
Psychische Störungen sind häufig Grund für Arztkonsultationen, Fehlzeiten am Arbeitsplatz und Frühberentung. Die meisten Patient*innen mit psychischen Störungen konsultieren den/die Haus- oder Allgemeinarzt/ärztin, der/die damit eine wichtige Funktion der Einordnung hat. Die Vorlesung verdeutlicht die Häufigkeit und Bedeutung psychischer Störungen bei Patient*innen in der hausärztlichen Praxis. Neben der Abgrenzung psychosomatischer und somatischer Erkrankungen ist auch die Schnittstelle der Mit- und Weiterbehandlung zu klären. Zentral ist die Beschreibung einer adäquaten diagnostischen und therapeutischen Weichenstellung im hausärztlichen Setting.
Bei vielen psychiatrischen Erkrankungen kommt das Prinzip der 'Autonomy' (Selbstbestimmung) rasch in Konflikt mit dem Prinzip der 'Beneficence' (ärztliche Hilfspflicht). Wann beginnt die Pflicht zur ärztlichen Fürsorge und wo endet das Recht der/s Patient*in über sich selbst zu bestimmen? "Richtiges" Handeln basiert hier auf der Definition der bürgerlichen Freiheitsrechte, dem Selbstverständnis einer demokratischen Zivilgesellschaft und Grundprinzipien der medizinischen Ethik. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 hat die rechtliche Rahmensituation geändert. Die praktische Anwendung dieser normativen Vorgaben ist schwierig, wie anhand von zwei Fallvignetten (Gruppenarbeit) aufgezeigt wird: Was kann, was muss der Arzt/ die Ärztin in solchen Situationen tun? Und was darf er/ sie nicht tun? Wie lassen sich konkurrierende normative Vorgaben in Einklang bringen?
Anhand des Umgangs mit gefährdeten und eigen- bzw. fremdaggressiven Patient*innen soll herausgearbeitet werden, wie Betreuung, Unterbringung und Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt sind, wie diese Regelungen das Arzt-Patient-Verhältnis beeinflussen, wie sie in Einklang mit den ethischen Prinzipien ärztlichen Handelns zu bringen sind und warum schließlich eine demokratische Gesellschaft diesen Prinzipien solche Bedeutung beimisst.
Anhand des Umgangs mit gefährdeten und eigen- bzw. fremdaggressiven Patient*innen soll herausgearbeitet werden, wie Betreuung, Unterbringung und Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt sind, wie diese Regelungen das Arzt-Patient-Verhältnis beeinflussen, wie sie in Einklang mit den ethischen Prinzipien ärztlichen Handelns zu bringen sind und warum schließlich eine demokratische Gesellschaft diesen Prinzipien solche Bedeutung beimisst.
Die Studierenden sollen einen Überblick über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten psychiatrischer Erkrankungen gewinnen. Neben psychopharmakologischen und psychotherapeutischen Verfahren, deren Kenntnisse in zwei ergänzenden Seminaren weiter vertieft werden, haben nichtpharmakologische somatische Therapien und soziotherapeutische Verfahren ebenfalls einen hohen Stellenwert in der psychiatrischen Behandlung. Dabei soll die Behandlung von affektiven und schizophrenen Störungen mit Hirnstimulationsverfahren sowie die Behandlung von affektiven Störungen zusätzlich mit Schlafentzugstherapie und Lichttherapien dargestellt werden. Soziotherapeutische Behandlungsansätze zur Rehabilitation und Integration der Patient*innen auch bei sozialen Problemen, wie z. B. Verschuldung, werden ebenfalls erläutert. Dabei werden altersspezifische und geschlechterspezifische Aspekte wie z. B. die Besonderheiten der Therapieoptionen im Kindes- und Jugendalter (Einbeziehung der unmittelbaren Bezugspersonen und des Umfeldes sowie die Kooperation mit dem Jugendamt) besonders berücksichtigt.
Komplementäre Therapieformen sind ein fester Bestandteil des Therapieangebotes psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken. Hierzu gehören schwerpunktmäßig die sogenannten Kreativtherapien (Musik- und Kunsttherapie) sowie körperorientierte Verfahren (kommunikative Bewegungstherapie, konzentrative Entspannung, Tanztherapie) sowie Ergotherapie. Die Studierenden sollen einen Überblick über die jeweiligen Behandlungsmethoden, ihre klinischen Einsatzbereiche sowie Indikationen gewinnen. Aktuelle Forschungsansätze zur Wirkungsweise und Wirksamkeit komplementärer Therapieformen wie z. B. qualitative Analysen in der Kunsttherapie oder sogenannte Einzelfallprozessforschungsdesigns in der Musiktherapie werden beispielhaft vorgestellt.
Komplementäre Therapieformen sind ein fester Bestandteil des Therapieangebotes psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken. Hierzu gehören schwerpunktmäßig die sogenannten Kreativtherapien (Musik- und Kunsttherapie) sowie körperorientierte Verfahren (kommunikative Bewegungstherapie, konzentrative Entspannung, Tanztherapie) sowie Ergotherapie. Die Studierenden sollen einen Überblick über die jeweiligen Behandlungsmethoden, ihre klinischen Einsatzbereiche sowie Indikationen gewinnen. Aktuelle Forschungsansätze zur Wirkungsweise und Wirksamkeit komplementärer Therapieformen wie z. B. qualitative Analysen in der Kunsttherapie oder sogenannte Einzelfallprozessforschungsdesigns in der Musiktherapie werden beispielhaft vorgestellt.
Psychische Störungen sind in einem Allgemeinkrankenhaus keine Seltenheit. Studien weisen darauf hin, dass bis zu 50% der Patient*innen in einem Allgemeinkrankenhaus an komorbiden psychischen Störungen, insbesondere affektiven Störungen, aber auch Delirien und anderen psychischen Störungen leiden. In der Rettungsstelle spielen psychiatrische Erkrankungen ebenfalls eine große Rolle: insbesondere Patient*innen mit Erregungszuständen, Verwirrtheitszuständen, akuten Psychosen oder Suizidgedanken oder -handlungen stellen eine Herausforderung dar. Die Studierenden sollen einen Einblick über die akute psychiatrische Notfallversorgung in "Der Rettungsstelle" erhalten und Zusammenhänge zwischen psychischen Störungen einerseits und medizinischen Krankheitsfaktoren andererseits, die für psychiatrische Syndrome verantwortlich sein können, herstellen können.
Komorbide psychiatrische Erkrankungen sind sowohl in der Rettungsstelle als auch in anderen Abteilungen eines Krankenhauses keine Seltenheit. Anhand eines klinischen Falles sollen in diesem eLearning-Format durch diagnostische Maßnahmen die psychiatrische Symptomatik einer/s komorbid erkrankten Patient*in erkannt und weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen anhand von Auswahlmöglichkeiten eingeleitet werden. Dadurch soll ein Verständnis für Zusammenhänge zwischen psychischen und somatischen Erkrankungen hergestellt werden.
Komorbide psychiatrische Erkrankungen sind sowohl in der Rettungsstelle als auch in anderen Abteilungen eines Krankenhauses keine Seltenheit. Anhand eines klinischen Falles sollen in diesem eLearning-Format durch diagnostische Maßnahmen die psychiatrische Symptomatik einer/s komorbid erkrankten Patient*in erkannt und weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen anhand von Auswahlmöglichkeiten eingeleitet werden. Dadurch soll ein Verständnis für Zusammenhänge zwischen psychischen und somatischen Erkrankungen hergestellt werden.
Abhängigkeitserkrankungen spielen am Arbeitsplatz – entsprechend der wachsenden Prävalenz in der Bevölkerung - eine zunehmende Rolle. An erster Stelle steht dabei die Alkoholabhängigkeit. An ihr werden exemplarisch die epidemiologische und arbeitsbezogene Bedeutung sowie Interventionsstrategien vermittelt. Die Früherkennung von alkoholabhängigen Personen im Arbeitsumfeld wird erarbeitet und Maßnahmen der Frühintervention aus ärztlicher Sicht diskutiert. Besonderes Augenmerk wird auf die Sucht-Rehabilitation gelegt. Sie stellt bei Abhängigkeitserkrankungen - anders als im somatischen Bereich - im Vergleich zur Akutbehandlung den Hauptversorgungssektor dar. Die Rolle des/r Arztes/Ärztin bei der Vermittlung in die Rehabilitation und die Besonderheiten seiner Aufgaben in der Rehabilitation werden diskutiert. An Fallbespielen wird der Behandlungsplan für die Rehabilitation erläutert.
Psychisch kranke Menschen leiden unter sozialer Stigmatisierung und Ausschließung. Therapeutische Interventionen zielen deswegen auf Inklusion. Die Behandlungskette muss zunehmend teilstationäre und ambulante psycho- und soziotherapeutische Versorgungsformen beinhalten, um psychisch kranken Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Auch das zunehmende Wissen über Gen-Umwelt-Interaktionen (Epigenetik) bei der Entstehung und dem Verlauf psychischer Erkrankungen wird Präventions- und Therapiemaßnahmen mitbestimmen. Moderne Behandlungsformen im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie werden somit gezielte, auf das Individuum ausgerichtete Therapien wie z. B. störungsspezifische Psychotherapien, Biomarker-geleitete Pharmakotherapien sowie andere, nicht unmittelbar auf die Beeinflussung von Transmittersystemen zielende, medikamentöse und Stimulationsverfahren beinhalten. Insgesamt verlangt eine auf Inklusion gerichtete Behandlung, im Sinne der starken Respektierung der Autonomie der Betroffenen, auf deren persönliche Bedürfnisse und individuelle Marker zentrierte therapeutische und präventive Zugangswege zu etablieren, die im Lebensumfeld angeboten werden.
Inadäquate Arzneistoffe und Arzneistoffkombinationen, Nichtbeachtung von individuellen Faktoren und Kontraindikationen bei der medikamentösen Therapie führen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, beeinträchtigen damit die Arzneimitteltherapiesicherheit und Compliance und resultieren letztlich in einem ungünstigen klinischen Outcome mit teils erheblichem persönlichen Leid sowie zusätzlichen Kosten. Im Rahmen einer klinisch-pharmakologischen Arzneimittelvisite sollen die Studierenden ihr grundlegendes Wissen über die Wirkstoffgruppen der Psychopharmaka im Spannungsfeld von Polypharmazie und Multimorbidität vertiefen und differentialtherapeutische Konsequenzen bei der Verordnung im klinischen Kontext einüben. Am Beispiel von gerontopsychiatrischen Patient*innen sollen sie in die Lage versetzt werden, unter klinisch-pharmakologischen Gesichtspunkten ein bestehendes Therapiekonzept insbesondere im Hinblick auf Arzneimittelinteraktionen und potenziell inadäquate Medikamente unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen der Patient*innen kritisch zu hinterfragen und adäquat anzupassen.
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer/m Lehrenden betreut und explorieren unter Anleitung eine/n Patient*in. Der Unterricht am Krankenbett folgt einem definierten Ablauf von Vorbereitung und -besprechung über Patient*innenkontakt und -vorstellung zur abschließenden Befunderhebung und -demonstration. Bezogen auf die konkrete Anamnese sollen dabei differentialdiagnostische Hypothesen und eine Arbeitsdiagnose entwickelt, die Ergebnisse der weiterführenden Diagnostik (z. B. Labor, Bildgebung) sowie die grundlegenden Therapieoptionen gemeinsam besprochen werden. Begleitend gibt es für jeden Termin mehrere Seiten im UaK-Heft zur spezifischen Problematik, die während des Kurses ausgefüllt und besprochen werden sollen.