Die Einführung, moderiert von den studentischen Modulverantwortlichen, soll einen Überblick über die Module verschaffen. Aus studentischer Perspektive erfahrt ihr die Highlights der Module und bekommt wertvolle Tipps an die Hand. Neben dem allgemeinen Aufbau werden noch organisatorische Besonderheiten besprochen. Ihr habt die Möglichkeiten alle Fragen zu den Modulen vor Ort zu klären. Komm vorbei, um gut vorbereitet in euer Modul starten zu können!
„Man begreift es am besten, indem man es macht“ (Lewis Carrol) – ganz praktisch sollen in dieser Blended Learning Lehrveranstaltung die Studierenden lernen, zwei wichtige Formulare selbst auszufüllen: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz.
Vorschriften und Vorgehen zum Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU) sind (aus der Vorlesung "Überleben im Formulardschungel") bekannt. Die meldepflichtigen Umstände und die grundsätzlichen Abläufe zur Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz werden vermittelt. Anhand von praktischen Fallbeispielen wählen die Studierenden das jeweils passende Formular, füllen es eigenständig aus und erhalten Rückmeldung zur korrekten Ausstellung.
Vorschriften und Vorgehen zum Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU) sind (aus der Vorlesung "Überleben im Formulardschungel") bekannt. Die meldepflichtigen Umstände und die grundsätzlichen Abläufe zur Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz werden vermittelt. Anhand von praktischen Fallbeispielen wählen die Studierenden das jeweils passende Formular, füllen es eigenständig aus und erhalten Rückmeldung zur korrekten Ausstellung.
Die kritische Verordnung, Anpassung und das Monitoring der medikamentösen Therapie ist ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Patientenbetreuung in der allgemeinmedizinischen Praxis. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden daher zunächst an einem konkreten Fallbeispiel die verschiedenen Schritte eines strukturierten Medikationsreviews vorgestellt bzw. wiederholt.
Im Anschluss haben die Studierenden die Möglichkeit, diese Schritte bei einem selbst ausgewählten, spezifischen Patientenfall aus dem Blockpraktikum Allgemeinmedizin durchzuführen mit der Option, ihre Bewertung und ggf. Modifikation mit Dozierenden der Klinischen Pharmakologie zu diskutieren.
Im Anschluss haben die Studierenden die Möglichkeit, diese Schritte bei einem selbst ausgewählten, spezifischen Patientenfall aus dem Blockpraktikum Allgemeinmedizin durchzuführen mit der Option, ihre Bewertung und ggf. Modifikation mit Dozierenden der Klinischen Pharmakologie zu diskutieren.
Die historisch gewachsene Struktur des deutschen Gesundheitswesens ist sehr komplex. Sektoren wie die ambulante und die stationäre Versorgung sind miteinander verzahnt, aber trotzdem ist der Übergang von einem Versorgungssektor in den anderen aufgrund einer großen Vielfalt beteiligter Akteure (z.B. unterschiedlichste Leistungserbringer und zuständige Kostenträger) häufig mit Problemen verbunden. Die Veranstaltung soll den Studierenden die Bedeutung des Schnittstellenmanagements als eine wichtige Aufgabe für in der Patientenversorgung tätige Ärzte und Ärztinnen vermitteln.
Die bisherige Gesundheitsversorgung der deutschen Bevölkerung ist traditionell auf die Behandlung von Akuterkrankungen ausgerichtet. Nicht zuletzt durch die demographischen Veränderungen rücken jedoch zunehmend chronische Erkrankungen und Multimorbidität in den Vordergrund, denen das bisherige Versorgungssystem nach Ansicht vieler Experten und Expertinnen nicht mehr adäquat begegnen kann. Beispielsweise erfordert die Behandlung von chronischen Krankheiten eine verbesserte Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsangebote. Mit den Gesundheitsreformgesetzen der jüngeren Vergangenheit wurde der Versuch unternommen, diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Heute gibt es für Leistungserbringer die Möglichkeit, sich in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) neu zu organisieren oder Integrierte Versorgungsverträge (IV) zu schließen, und Krankenkassen können Disease Management Programme (DMP) ins Leben rufen. Die Vermittlung der organisatorischen und strukturellen Charakteristika dieser neuen Versorgungsformen ist das Ziel dieser Vorlesung. Darüber hinaus soll den Studierenden die praktische Relevanz dieser Versorgungsformen für den späteren Berufseintritt erläutert werden.
Patienten und Patientinnen nehmen häufig komplementäre Therapieverfahren (z.B. aus Bereichen der Chinesischen Medizin, Naturheilkunde, Mind-Body Medizin, Homöopathie, Naturheilverfahren, Anthroposophischen Medizin) in Anspruch, deren Wirksamkeit nur zum Teil oder gar nicht belegt ist. Praktizierenden Ärzten und Ärztinnen sind Grundlagen, Indikationen und Grenzen dieser Verfahren oft nicht bekannt.
In der Vorlesung sollen der Begriff „Komplementärmedizin“ und synonym verwendete Begriffe zunächst dargestellt und definiert werden. Auf der Grundlage von Daten zur Inanspruchnahme werden die am häufigsten genutzten Verfahren der Komplementärmedizin unter Berücksichtigung ihres historischen und philosophischen Hintergrundes vorgestellt. Es wird ein kritischer Überblick über den Stand der Forschung zu Wirksamkeit und Sicherheit und zu den wichtigsten Indikationen und Grenzen dieser Verfahren vermittelt.
In der Vorlesung sollen der Begriff „Komplementärmedizin“ und synonym verwendete Begriffe zunächst dargestellt und definiert werden. Auf der Grundlage von Daten zur Inanspruchnahme werden die am häufigsten genutzten Verfahren der Komplementärmedizin unter Berücksichtigung ihres historischen und philosophischen Hintergrundes vorgestellt. Es wird ein kritischer Überblick über den Stand der Forschung zu Wirksamkeit und Sicherheit und zu den wichtigsten Indikationen und Grenzen dieser Verfahren vermittelt.
In dieser Vorlesung werden die wesentlichen Elemente der anästhesiologischen präoperativen Evaluation bei Patienten und Patientinnen vor elektiven, nicht-kardiochiurgischen operativen Eingriffen erläutert. Entsprechend dem Ziel der präoperativen Evaluation, der Risikominimierung für den operativen Eingriff, wird weiterhin der Einfluss bestehender Vorerkrankungen (insbesondere kardiovaskuläre, pulmonale, endokrinologische und neurologische Komorbiditäten) auf das perioperative Risiko erklärt und notwendige weiterführende diagnostische und therapeutische Maßnahmen (sog. "Optimierung") dargestellt. Voraussetzungen für eine ambulante Narkose werden aufgezeigt. Häufige Fragen von Seiten der Patienten und Patientinnen bezüglich der präoperativen Vorbereitung werden beleuchtet. Die Notwendigkeit einer spezifischen anxiolytischen Prämedikation aufgrund der präoperativen Situation wird erläutert.
In der Medizin wird ein prüfbares Qualitätsmanagement gefordert. Mit dem Ziel zur Verbesserung der Ergebnisqualität ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung (§ 135 SGB V) in ambulanter sowie stationärer Medizin festgeschrieben. Wichtige Gründe für Qualitätssicherung sind die Implementierung von evidence based medicine (EBM), des medizinisch wissenschaftlichen Fortschritts zur Verbesserung der Patientensicherheit und ein sinnvoller Einsatz der Ressourcen. Qualitätsmanagement zur Verbesserung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gehört in ambulanter und stationärer Medizin somit zum Arbeitsalltag in allen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit.
Für die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung ist ein Überblick über rechtliche und formale Vorgaben zu Verordnungen, Krankschreibungen, Attesten und Rehabilitationsanträgen unumgänglich. Aber auch für den stationär tätigen Arzt bzw. die Ärztin ist es wichtig, einen Einblick in Organisation und Abläufe der ambulanten Weiterbehandlung zu haben, um eine praktikable Therapie nach Entlassung empfehlen zu können.
Die Vorlesung gibt anhand von praktischen Fallbeispielen einen praxisnahen Überblick zu Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im ambulanten Bereich und zum Erstellen von Attesten und Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die auch im stationären Bereich erforderlich sind. Außerdem werden die Vorgaben zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und zum Bezug von Krankengeld fallbezogen dargestellt.
Die Vorlesung gibt anhand von praktischen Fallbeispielen einen praxisnahen Überblick zu Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im ambulanten Bereich und zum Erstellen von Attesten und Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die auch im stationären Bereich erforderlich sind. Außerdem werden die Vorgaben zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und zum Bezug von Krankengeld fallbezogen dargestellt.
In der Notfallversorgung ist eine interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit unabdingbar. Der reibungslose Ablauf dieser Zusammenarbeit beeinflusst in hohem Maße den Therapieerfolg. Erfolgreiche Teamarbeit erfordert jedoch genaue Kenntnisse zum Berufsfeld und zu den Kompetenzschwerpunkten der einzelnen Akteure und Akteurinnen. Die Vorlesung beschreibt am Beispiel eines Patienten oder einer Patientin mit Polytrauma den Prozess der Notfallversorgung vom Eingang des Notrufs in der Leitstelle bis zur Versorgung des Patienten bzw. der Patientin in einem Krankenhaus und stellt verschiedene, für die Versorgung von Notfallpatienten und -patientinnen relevante Berufsgruppen vor. Dazu gehören der Rettungsdienst (Feuerwehr, Rettungsassistenten/innen, Notfallsanitäter/innen, Notärzte/Notärztinnen) und das Team in der Notaufnahme (Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte der Rettungsstelle, Ärzte/Ärztinnen anderer Fachdisziplinen).
In diesem Seminar werden vor allem praxisrelevante Lerninhalte zur Komplementärmedizin dargestellt. Exemplarisch werden Grundlagen der Naturheilverfahren, der Chinesischen Medizin und der Mind-Body Medizin vertieft. Insbesondere sollen dabei Indikationen, Kontraindikationen sowie potentielle Neben- und Wechselwirkungen der Verfahren herausgearbeitet und kritisch diskutiert werden. Im Rahmen einer Gruppenarbeit sollen Kriterien zur Inanspruchnahme und zur Seriosität von Verfahren der Komplementärmedizin mit den Studierenden erarbeitet und diskutiert werden.
Das Spektrum der Patienten und Patientinnen, die in diesen Lehrveranstaltungen zur präoperativen anästhesiologischen Evaluation und Aufklärung gesehen werden können, umfasst:
Patienten und Patientinnen zur elektiven Cholecystektomie, Laparoskopie, Hysteroskopie, Materialimplantation und -entfernung, zu transurethralen Verfahren, ophthalmologischen und HNO- Eingriffen. Im Fokus stehen dabei die häufigen anästhesierelevanten Begleiterkrankungen (Diabetes mellitus, art. Hypertonus, KHK, COPD, obstruktives Schlafapnoesyndrom), Hinweise auf einen schwierigen Atemweg oder Anästhesiekomplikationen sowie die vorhandene medikamentöse Therapie.
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer Ärztin bzw. einem Arzt betreut. Dabei erheben die Studierenden zunächst jeweils in 3er-Gruppen an je einer Patientin / einem Patienten zur präoperativen Visite selbstständig die für die Risikostratifizierung relevante Anamnese und klinische Befunde. Im Anschluss daran kommen die Studierenden als 6er-Gruppe mit der betreuenden Ärztin / dem betreuenden Arzt bei den beiden voruntersuchten Patienten / Patientinnen zusammen und demonstrieren die jeweils bedeutsamen Befunde am Patienten / an der Patientin bzw. stellen diese einander vor. Bezogen auf die konkrete Patientengeschichte sollen dabei differenzierte anästhesiologische Empfehlungen zu präoperativer Diagnostik und Therapie entwickelt sowie eine auf den jeweiligen Patienten / die jeweilige Patientin angepasste Anästhesie geplant werden. Die Abfolge, Zusammensetzung und Gruppengröße (z.B. 3 oder 4 Studierende pro Patient/Patientin) kann von der Ärztin bzw. dem Arzt entsprechend den Erfordernissen seitens der Patienten / Patientinnen und Studierenden angepasst werden.
Patienten und Patientinnen zur elektiven Cholecystektomie, Laparoskopie, Hysteroskopie, Materialimplantation und -entfernung, zu transurethralen Verfahren, ophthalmologischen und HNO- Eingriffen. Im Fokus stehen dabei die häufigen anästhesierelevanten Begleiterkrankungen (Diabetes mellitus, art. Hypertonus, KHK, COPD, obstruktives Schlafapnoesyndrom), Hinweise auf einen schwierigen Atemweg oder Anästhesiekomplikationen sowie die vorhandene medikamentöse Therapie.
In dieser Unterrichtsveranstaltung werden jeweils 6 Studierende von einer Ärztin bzw. einem Arzt betreut. Dabei erheben die Studierenden zunächst jeweils in 3er-Gruppen an je einer Patientin / einem Patienten zur präoperativen Visite selbstständig die für die Risikostratifizierung relevante Anamnese und klinische Befunde. Im Anschluss daran kommen die Studierenden als 6er-Gruppe mit der betreuenden Ärztin / dem betreuenden Arzt bei den beiden voruntersuchten Patienten / Patientinnen zusammen und demonstrieren die jeweils bedeutsamen Befunde am Patienten / an der Patientin bzw. stellen diese einander vor. Bezogen auf die konkrete Patientengeschichte sollen dabei differenzierte anästhesiologische Empfehlungen zu präoperativer Diagnostik und Therapie entwickelt sowie eine auf den jeweiligen Patienten / die jeweilige Patientin angepasste Anästhesie geplant werden. Die Abfolge, Zusammensetzung und Gruppengröße (z.B. 3 oder 4 Studierende pro Patient/Patientin) kann von der Ärztin bzw. dem Arzt entsprechend den Erfordernissen seitens der Patienten / Patientinnen und Studierenden angepasst werden.